Einkommensnachweise in der Wohnungsbewerbung

Ein wesentlicher Bestandteil eurer Mieterunterlagen ist der Nachweis über eurer Einkommen. Je nachdem welchen beruflichen Status ihr habt, unterscheiden sich die Unterlagen, die ihr einreichen müsst.

 

Hier findet ihr hilfreiche Informationen zu diesem Thema!

Ihr seid angestellt oder verbeamtet?

Bei Angestellten ist es üblich, die letzten 3 Einkommensnachweise einzureichen. Habt ihr euren Job erst begonnen und euch liegt noch kein Einkommensnachweis vor, so könnt ihr auch einen Auszug eures Arbeitsvertrages vorlegen. Verbeamtete Personen reichen ihre Bezügemitteilung oder Besoldungsübersicht ein.

Ihr seid selbstständig?

Selbstständige sollten ihre letzte betriebswirtschaftliche Auswertung (kurz: BWA) oder ein Schreiben des Steuerberaters über die Höhe der zu erwartenden Einkünfte vorlegen. Startet ihr gerade neu in die Selbstständigkeit, so gebt ihr dem Vermieter Sicherheit, indem ihr eine Bürgschaft vorlegt. Infos zur Bürgschaft und einen Vordruck gibt es hier.

Ihr studiert oder geht noch zur Schule?

Davon ausgehend, dass ihr als Schüler oder Studierende noch kein oder nicht genügend Geld verdient, werdet ihr hier einen Bürgen benötigen. Dieser muss an eurer Stelle sein Einkommen nachweisen. Falls ihr selbst nebenbei etwas Geld verdient, z. B. bei einem Minijob, könnt ihr dieses Einkommen zusätzlich nachweisen. Das vermittelt dem Vermieter einen positiven Eindruck.

Ihr erhaltet Sozialleistungen?

Bekommt ihr staatliche Leistungen, z. B. Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Rente, müsst ihr eurer Wohnungsbewerbung den aktuellen Leistungsbescheid beilegen. Bei Bürgergeld-Empfängern gibt es dem Vermieter zusätzliche Sicherheit, wenn ihr eine Abtretungserklärung für die Arbeitsagentur ausstellt, sodass diese die zukünftige Miete direkt an den Vermieter überweist.

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